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DIE KÜNDIGUNG

ERKUNDIGEN SIE SICH ÜBER DIE RICHTIGE VORGEHENSWEISE BEI DER KÜNDIGUNG UND DER SUCHE NACH ALLFÄLLIGEN NACHMIETER

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Wie kündige ich?

Wie kündige ich?

Es ist wichtig, dass Sie Ihren Vertrag gut lesen. Sie können grundsätzlich jederzeit künden und müssen dabei unterscheiden, ob Sie ordentlich (also gemäss Ihrem Mietvertrag) oder ausserordentlich künden wollen.

Ordentliche Kündigung

Sie künden gemäss Mietvertrag z.B. auf den 31. Oktober 20XX. Dabei muss Ihre Kündigung 3 Monate vor dem Mietende bei uns eintreffen. Wir empfehlen Ihnen, die Kündigung aus Beweisgründen eingeschrieben zu versenden oder persönlich zu den Büroöffnungszeiten nach vorgängiger telefonischer Ankündigung uns abzugeben. 

Haben Sie, Ihr Wohnpartner oder WG-KollegIn den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben?

Dann müssen unbedingt alle die Kündigung unterschreiben damit diese gültig ist.

Sind Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft?

Dann müssen beide die Kündigung unterschreiben.

Ausserordentliche Kündigung

Klicken Sie hier auf den Pfeil um mehr zu erfahren ->

Kündigungsvorlage

Klicken Sie auf den Button und reichen Sie Ihre Kündigung online ein! Automatische Erstellung Ihrer Kündigung. Alternativ können Sie unsere Vorlage herunterzuladen. Beachten Sie, dass eine Kündigung immer individuell sein kann.

Kündigungsfristen

Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen können Sie aus Ihrem Vertrag lesen.

In der Regel sind es 3 Monate auf jedes Monatsende ausser Dezember. In einige Fällen können Sie jedoch nur 2 oder 3 Mal im Jahr kündigen, zum Beispiel Ende März, Ende Juni oder Ende September.

Sie können Ihre Wohnung jedoch jederzeit kündigen. Bei einer ausserordentlichen Kündigung haften Sie bis hin zur ordentlichen Kündigung. Damit Sie aus der Haftung entlassen werden können, müssen Sie einen sogenannten Nachmieter stellen. Unter der Rubrik Nachmieter finden Sie weitere Informationen.

Wichtig:

Die Kündigung muss am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist bei uns in der Verwaltung eintreffen. 

Zum Beispiel: Sie möchten per 30. April Ihre Wohnung künden. Dabei muss Ihre schriftliche Kündigung mit Original Unterschrift(en) spätestens am 31. Januar bei uns eintreffen.

 

Rechtliches:

Die gesetzlichen Kündigungsfristen bei Wohnungen sind 3 Monate.

Die Gesetzlichen Kündigungsfristen bei Gewerbeobjekten sind 6 Monate.

Die Kündigungsfrist richtet sich nach Ihrem Mietvertrag.

Nachmieter

Nachmieter

Mythos:

Wenn ich 3 Nachmieter stelle, bin ich aus der Haftung entlassen.

Antwort: Nein

Sie müssen grundsätzlich nur einen Nachmieter bringen, welche(r) bereit ist das Mietobjekt(e) im jetzigen Zustand zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen, für die Verwaltung solvent und zumutbar ist. Aus der Haftung sind Sie dann entlassen, wenn der/die Nachmieter/in sämtliche Vertragsdokumente unterzeichnet hat. Ansonsten haften Sie bis zur ordentlichen Kündigung weiter. 

Wichtig:

Sie haben die Möglichkeit auf diversen Portalen kostenlos nach NachmieterInnen zu suchen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit in diversen Grossverteilern (Läden), bei Gemeinden oder an Universitäten und Schulen Aushänge zu machen. 

Sie sind erst aus dem Vertrag entlassen, wenn der NachmieterIn den Mietvertrag unterzeichnet hat. 

 

Rechtliches:

Ein solventer NachmieterIn, welcher die Wohnung zum jetzigen Zustand übernimmt und den Mietvertrag unterzeichnet genügt. 

Ausserordentliche Kündigung

Ausserordentliche Kündigung

Mythos:

Wenn ich 3 Nachmieter stelle, bin ich aus der Haftung entlassen.

Antwort: Nein

Sie müssen grundsätzlich nur einen Nachmieter bringen, welche(r) bereit ist das Mietobjekt(e) im jetzigen Zustand zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen, für die Verwaltung solvent und zumutbar ist. Aus der Haftung sind Sie dann entlassen, wenn der/die Nachmieter/in sämtliche Vertragsdokumente unterzeichnet hat. Ansonsten haften Sie bis zur ordentlichen Kündigung weiter.

Wichtig:

Sie haben die Möglichkeit auf diversen Portalen kostenlos nach NachmieterInnen zu suchen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit in diversen Grossverteilern (Läden), bei Gemeinden oder an Universitäten und Schulen Aushänge zu machen. 

Sie sind erst aus dem Vertrag entlassen, wenn der NachmieterIn den Mietvertrag unterzeichnet hat. 

 

Rechtliches:

Ein solventer NachmieterIn, welcher die Wohnung zum jetzigen Zustand übernimmt und den Mietvertrag unterzeichnet genügt. 

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